Neue EU-Vorschriften für Künstliche Intelligenz: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen
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Im August 2024 wird ein wichtiger EU-Gesetzesentwurf, auch bekannt als AI Act, in Kraft treten, der Unternehmen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verfügen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, dass KI sicher und verantwortungsbewusst eingesetzt wird. Ab dem 1. Februar 2025 müssen alle Unternehmen, die KI-Modelle nutzen oder betreiben, dafür sorgen, dass ihre Angestellten die „ausreichenden KI-Kompetenzen“ besitzen.
Die neuen Vorschriften sind jedoch nicht ganz klar. Was genau „ausreichende Kompetenz“ bedeutet und wer alles als „Betreiber“ eines KI-Modells gilt, bleibt unbestimmt. Sind nur Firmen wie OpenAI, Meta oder Google betroffen, oder auch Unternehmen, die bereits mit bestehenden Modellen eigene Daten trainiert haben? Es ist sicher, dass Firmen, die eigene KI-Systeme betreiben, über ein gewisses Fachwissen verfügen.
Obwohl die Direktive keinen direkten Antrag auf externe Schulungen vorschreibt, wird eine Schulungsverpflichtung für alle Nutzer von KI-Modellen deutlich. Unternehmen sollten darüber hinaus einen Beweis für solche Schulungen aufbewahren, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Denn die schnelle Entwicklung der KI-Technologie birgt Risiken. Ein aktuelles Beispiel ist die Klage der GEMA wegen der Verwendung des KI-Tools Suno.ai zur Erstellung von Musik, das möglicherweise „illegal“ genutzt wurde.
Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter gut ausgebildet sind, empfiehlt der Branchenverband Bitkom, Online-Kurse zu buchen. Diese Kurse haben den Vorteil, dass sie nicht nur die Bemühungen der Unternehmen dokumentieren, sondern auch fortgeschrittene KI-Kenntnisse vermitteln, was die Effizienz im Umgang mit KI-Tools zusätzlich erhöhen kann.
Was bedeutet „ausreichende Kompetenz“ in der Praxis? Der Schwerpunkt liegt auf technischem Wissen, insbesondere auf den Grundlagen der Algorithmen, die von KIs verwendet werden. Es geht nicht darum, Programmiercode zu verstehen, sondern zu wissen, dass große Sprachmodelle (Large Language Models) mit Daten trainiert wurden und Risiken wie Urheberrechtsverletzungen bergen können, wenn die Datenquelle nicht klar ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die regulativen Aspekte. Die Einhaltung des Datenschutzes, das heißt, dass keine Kundendaten in die Cloud gelangen, ist besonders wichtig. Auch die Kennzeichnung von KI-Inhalten und die Überprüfung von Informationen, also den „Faktencheck“, müssen geschult werden. Bei der Generierung von Bildern dürfen beispielsweise keine urheberrechtlich geschützten Bilder als Vorlagen verwendet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der AI Act in der Praxis eine Schulungsverpflichtung für Unternehmen darstellt. Angesichts der weitreichenden Möglichkeiten und Herausforderungen, die KI-Technologien mit sich bringen, ist dies eine willkommene Maßnahme. Unternehmen sollten sich rechtzeitig um die Auswahl geeigneter Anbieter kümmern, um trainingsgerechte Schulungsangebote zu finden, die ihre Mitarbeiter fit für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien machen.
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