Neues KI-Gesetz der EU tritt in Kraft: Unternehmen müssen ihre Systeme bewerten
Ab dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen in der Europäischen Union ihre Künstlichen Intelligenz (KI)-Systeme nach deren Risiko bewerten. Dies ist Teil eines neuen Gesetzes, das darauf abzielt, die Verbraucherrechte zu schützen und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser schnell wachsenden Technologie zu fördern.
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Ein besonders wichtiger Aspekt des Gesetzes ist, dass Programme, die Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens bewerten, strikt verboten sind. Solche Systeme könnten Menschen in verschiedene Verhaltenskategorien einteilen und sogar belohnen oder bestrafen, was zu ungerechten und diskriminierenden Praktiken führen könnte. Die EU möchte sicherstellen, dass alle Menschen fair behandelt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben, wenn KI-Technologien genutzt werden.
Ein weiterer Punkt, der im neuen Gesetz festgelegt wurde, betrifft die Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie im öffentlichen Raum. Während diese Technologie grundsätzlich eingeschränkt ist, dürfen Polizei und Sicherheitsbehörden sie unter bestimmten Umständen anwenden, um ernste Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus zu verfolgen. Diese Regelungen sollen helfen, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitsaspekten und dem Schutz der Privatsphäre der Bürger zu finden.
Die Einführung des KI-Gesetzes kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Experten weltweit über die Gefahren und Möglichkeiten von KI diskutieren. Im Dezember 2024 fand in Berlin eine Konferenz statt, bei der Fachleute über die Risiken von KI sprachen und Wege suchten, wie man diese Technologie sinnvoll nutzen kann, ohne die Rechte der Menschen zu gefährden.
Der KI-Experte Aljoscha Burchardt betont, dass Deutschland daran arbeiten sollte, KI-Anwendungen in einer breiten Palette von Bereichen einzuführen, während gleichzeitig die Regulierungen im Auge behalten werden. Dies wird dazu beitragen, dass innovative Technologien verantwortungsbewusst eingesetzt werden, ohne dass die Sicherheit und Rechte der Menschen dabei auf der Strecke bleiben.
Mit dem Stichtag am 2. Februar 2025 sind Unternehmen gefordert, ihre KI-Systeme proaktiv zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Künstlicher Intelligenz zeigt, wie ernst die EU das Thema nimmt und dass sie die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen möchte.
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