Änderungen der Nutzungsbedingungen bei Meta: Nutzer müssen Widerspruch einlegen
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Nutzerinnen von Facebook und Instagram sollten aufhorchen: Die Nutzungsbedingungen für diese Plattformen werden bis Ende Juni 2024 geändert. Der Mutterkonzern Meta plant, die persönlichen Daten seiner Nutzerinnen für die Entwicklung seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Dies betrifft nicht nur Instagram und Facebook, sondern auch weitere Dienste wie Threads und WhatsApp. Um gegen diese Maßnahmen Widerspruch einzulegen, haben Nutzerinnen bis zum 26. Juni 2024 Zeit.
Das Unternehmen möchte die gesammelten Daten, die durch Beiträge, Fotos, Bildunterschriften und Nachrichten an die KI von Meta generiert werden, als Trainingsmaterial nutzen. Besonders interessant ist dabei, dass Privatnachrichten von dieser Datennutzung ausgenommen sind. Nutzerinnen, die mit dieser Verwendung ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Einspruch erheben. Doch wie genau funktioniert das?
Klicksafe, eine Organisation, die sich für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien einsetzt, hat dies erklärt. Nutzerinnen müssen sich aktiv um einen Widerspruch kümmern, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten für das Training der KI verwendet werden.
Doch die Vorgehensweise von Meta wirft Fragen auf. Daten- und Verbraucherschützerinnen sind skeptisch und erinnern daran, dass Unternehmen normalerweise die Zustimmung der Nutzerinnen einholen müssen, bevor sie deren Daten verarbeiten. Meta beruft sich auf das ‘berechtigte Interesse’, um den Datenschutzanspruch zu umgehen. Unter dem Begriff ‘berechtigtes Interesse’ versteht man eine Regelung in der Datenschutzgrundverordnung, die es Unternehmen erlaubt, Daten zu verarbeiten, wenn sie dafür wichtige Gründe haben. In diesem Fall bleibt jedoch unklar, ob das wirtschaftliche Interesse von Meta höher einzuschätzen ist als das Grundrecht auf Datenschutz, das für mehrere hundert Millionen Nutzerinnen in der Europäischen Union gilt.
Der Verein NOYB, ein europäisches Zentrum für digitale Rechte, hat bereits Beschwerde bei elf Datenschutzbehörden in Europa eingelegt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für Meta und die Art und Weise haben, wie das Unternehmen mit den Daten seiner Nutzerinnen umgeht. Ein endgültiges Urteil über die Rechtmäßigkeit von Metas Vorgehen steht noch aus, was bedeutet, dass Nutzerinnen gut beraten sind, sich über ihre Rechte zu informieren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
In einer Zeit, in der Datenschutz und die Verwendung persönlicher Daten immer wichtiger werden, ist es entscheidend, dass Nutzerinnen wissen, welche Rechte sie haben. Daher sollten alle, die Bedenken bezüglich der neuen Regeln haben, sich aktiv damit auseinandersetzen, was diese Änderungen für sie bedeuten könnten.
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