Japanisches Oberstes Gericht entscheidet: Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder anerkannt
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In einem wichtigen Urteil hat das japanische Oberste Gericht für geistiges Eigentum entschieden, dass künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder in Patentanmeldungen angesehen werden kann. Dieses Urteil wurde von dem Vorsitzenden Richter Hibiki Shimizu verkündet und stellt klar, dass nur Menschen das Recht haben, als Erfinder anerkannt zu werden.
Die Entscheidung basiert auf einem konkreten Fall, der die autonome künstliche Intelligenz DABUS betrifft. DABUS wurde vom US-Wissenschaftler Stephen Thaler entwickelt. Im August 2020 hatten Thaler und sein Team Patente für zwei Erfindungen angemeldet und dabei DABUS als Erfinder angegeben. Doch die Patentanträge wurden abgelehnt, was schließlich zur Klage führte.
Das Gericht stellte fest, dass das Patentanmeldeverfahren auf der Annahme beruht, dass nur Menschen Erfinder sind. Aktuell gibt es keine Vorschriften, die die Vergabe von Patenten an künstliche Intelligenz erlauben. Die Entwickler von DABUS argumentierten, dass das Konzept von KI-generierten Erfindungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Patentgesetzes nicht existierte. Daher seien diese Erfindungen ungerecht behandelt, wenn sie keinen rechtlichen Schutz erhalten.
Zusätzlich betonte das Gericht, dass die Frage der Patenterteilung für Erfindungen, die von KI erzeugt wurden, eine umfassende und sorgsame Abwägung der gesellschaftlichen Auswirkungen erfordere. Es entschied, dass bestehende Gesetze nicht die Grundlage dafür bieten, KI-generierte Erfindungen zu schützen, solange diese nicht ausdrücklich in den Regelungen erwähnt werden.
Dieses Urteil in Japan reiht sich in eine wachsende Zahl von ähnlichen Entscheidungen weltweit ein. Auch anderswo haben Gerichte bereits verkündet, dass nur Menschen als Erfinder anerkannt werden können. Daher bleibt die Frage, wie KI-generierte Erfindungen geschützt werden können, weiterhin ein umstrittenes Thema.
Der Anwalt der Entwickler von DABUS kündigte an, dass sie eine Überprüfung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof anstreben werden, da die rechtlichen und sozialen Auswirkungen dieser Entscheidung erheblich sind. In Japan wird also weiterhin intensiv diskutiert, wie der Schutz von Erfindungen, die von künstlicher Intelligenz stammen, im bestehenden Patentsystem berücksichtigt werden kann.
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