Veranstaltung zu Künstlicher Intelligenz im Personalwesen: Rechtliche Aspekte und praktische Einblicke
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Am 14. Januar 2025 lädt die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) zu einer besonderen Veranstaltung ein, die sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Human Resources (HR) auseinandersetzt. Die Veranstaltung verspricht spannende Einblicke in die Praxis und beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen, die für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI entscheidend sind.
Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten, grundlegend zu verändern. Besonders im HR-Management zeigt sich dies durch automatisierte Prozesse, datenbasierte Analysen und die Vorhersage von Personalbedarfen. Unternehmen können so Zeit sparen und ihre Abläufe verbessern. Gleichzeitig können diese Technologien helfen, bessere Entscheidungen zu treffen und sich der Konkurrenz anzupassen.
Allerdings bringt die Nutzung von KI auch zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich. Datenschutz, Diskriminierung und Arbeitsrecht sind nur einige der Bereiche, in denen Unternehmen vorsichtig sein müssen. Besonders bedeutend ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Im HR-Bereich müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie Daten von Mitarbeitern und Bewerbern sicher und transparent verarbeiten. Beispielsweise dürfen Bewerberdaten nicht ohne weiteres für andere Zwecke genutzt werden, sobald der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Diskriminierungsfreiheit. KI-Systeme beruhen oft auf großen Datenmengen, die Verzerrungen in Bezug auf Geschlecht, Alter oder ethnische Herkunft aufweisen können. Die Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre KI-Anwendungen fair und inklusiv sind. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet Diskriminierung und erfordert spezifische Maßnahmen, um Vorurteile im Algorithmus zu minimieren. Transparente Algorithmen und regelmäßige Überprüfungen sind unerlässlich.
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sind ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird. Laut Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) benötigt man die Zustimmung des Betriebsrats, bevor neue Technologien eingeführt werden. Die Veranstaltung wird erläutern, welche Systeme zustimmungspflichtig sind und wie Unternehmen ohne Betriebsrat in dieser Hinsicht vorgehen sollten.
Zusätzlich wird auch auf Haftungsfragen eingegangen. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Entscheidungen, die von KI-Systemen getroffen werden, und können hierfür haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Der AI-Act, der festlegt, wie KI in der EU reguliert wird, spielt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle.
Im Anschluss an die rechtlichen Aspekte wird Andreas Schnitzhofer, HR Director bei SKIDATA, praktische Einblicke in den Einsatz moderner Technologien im Personalwesen geben. SKIDATA, ein führendes Unternehmen für Zutrittslösungen, hat bereits erfolgreich digitale Lösungen in ihrer Personalverwaltung integriert. Schnitzhofer wird berichten, welche Herausforderungen auf dem Weg zur Digitalisierung gemeistert werden und wie andere Unternehmen von diesen Erfahrungen profitieren können.
Die Veranstaltung bietet darüber hinaus die Möglichkeit zum Austausch. In interaktiven Diskussionen können die Teilnehmer ihre eigenen Herausforderungen und Chancen beim Einsatz von KI im Personalwesen besprechen und wertvolle Kontakte knüpfen.
Zusammenfassend zeigt die Veranstaltung, wie wichtig es ist, sich mit den rechtlichen Aspekten und den Chancen der Künstlichen Intelligenz im HR-Management auseinanderzusetzen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesen Themen vertraut machen, können den verantwortungsvollen und vorteilhaften Einsatz von KI in ihrem Unternehmen sicherstellen.
Interessierte Unternehmen sind herzlich eingeladen, sich ab sofort anzumelden und an der Veranstaltung am 14. Januar 2025 teilzunehmen.
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