Künstliche Intelligenz: EU präsentiert erstes KI-Gesetz
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Ab dem 2. Februar 2025 tritt in der Europäischen Union ein bahnbrechendes Gesetz in Kraft, das die Nutzung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) strenger reguliert. Dieses neue Gesetz, bekannt als AI Act, verlangt von Unternehmen, dass sie ihre KI-Systeme nach dem Risiko bewerten, das von diesen Technologien ausgeht.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Verbot von KI-Programmen, die Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens bewerten. Dies bedeutet, dass Technologien, die Menschen nach ihrem Verhalten in bestimmte Kategorien einteilen, belohnen oder bestrafen, nicht mehr genutzt werden dürfen. Solche Systeme könnten in der Vergangenheit dazu verwendet worden sein, Menschen unfair zu behandeln, indem sie aufgrund persönlicher Merkmale diskriminiert wurden.
Das Hauptziel dieser neuen Regeln ist der Schutz der Verbraucherrechte. Die EU-Kommission betont, dass mit diesen Vorschriften auch sichergestellt werden soll, dass Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll eingesetzt wird. Angesichts der wachsenden Bedeutung und Macht von KI-Technologien sind die Regulierungen ein wichtiger Schritt, um unangemessene Nutzung und potenzielle Gefahren zu minimieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des KI-Gesetzes betrifft die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Diese Technologie, die häufig durch Videoüberwachung an öffentlichen Orten eingesetzt wird, ist im Allgemeinen nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Sicherheitsbehörden wie die Polizei dürfen Gesichtserkennung nutzen, um schwere Verbrechen wie Menschenhandel oder Terrorismus zu bekämpfen. So sollen die öffentlichen Sicherheitsinteressen gewahrt bleiben, während der Missbrauch von KI-Technologien gleichzeitig eingedämmt wird.
Experten wie Aljoscha Burchardt fordern, dass Deutschland die Möglichkeiten von KI-Anwendungen ‘in die Breite’ bringen sollte. Dies bedeutet, dass man die technologiefreundlichen Ansätze und Innovationen fördern möchte, ohne die notwendigen Regulierungen zu vernachlässigen.
Die Frist für Unternehmen, ihre KI-Anwendungen entsprechend den neuen Richtlinien zu gestalten, läuft am 2. Februar 2025 ab. Bis dahin sind die Firmen gefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weiterhin im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zu arbeiten. Auch wenn KI viele Vorteile bieten kann, ist der verantwortungsvolle Umgang mit dieser Technologie entscheidend, um die Rechte und die Sicherheit der Verbraucher in der Europäischen Union zu schützen.
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